Privates
Baurecht
Bei
der Errichtung von Bauvorhaben handelt es sich um gängige
Geschehensabläufe. Dennoch kommt es sehr oft im Verlaufe
der Ausführung dieser Vorhabens in der Praxis zu erheblichen
Problemen (z. B. Mängel bzw. Fehler, Verzug mit der
Leistungserbringung, Abnahmefähigkeit, Fälligkeit
von Zahlungen usw.). Daher ist eine qualifizierte baubegleitende
Rechtsberatung unerlässlich, die am besten schon vor
Vertragsunterzeichnung beginnt, damit das spätere Auftreten
bestimmter häufiger Probleme schon durch eine entsprechende
Vertragsgestaltung verhindert werden kann.
Ich vertrete mittelständische Bau- und Handwerksunternehmen,
Einzelunternehmer, Architekten, Ingenieure und selbstverständlich
auch den privaten Bauherrn und Auftraggeber. Meine Tätigkeit
umfasst dabei neben der baubegleitenden Rechtsberatung insbesondere
die Geltendmachung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter
Vergütungsforderungen, die rechtzeitige Beweissicherung
bei mangelhafter Bauleistung und die Geltendmachung bzw.
Abwehr von Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
außergerichtlich und gerichtlich. Dabei verfüge
ich über eine umfassende Erfahrung auch bei der gerichtlichen
Vertretung meiner Mandanten.
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