gericht
   
 

Privates Baurecht              

Bei der Errichtung von Bauvorhaben handelt es sich um gängige Geschehensabläufe. Dennoch kommt es sehr oft im Verlaufe der Ausführung dieser Vorhabens in der Praxis zu erheblichen Problemen (z. B. Mängel bzw. Fehler, Verzug mit der Leistungserbringung, Abnahmefähigkeit, Fälligkeit von Zahlungen usw.). Daher ist eine qualifizierte baubegleitende Rechtsberatung unerlässlich, die am besten schon vor Vertragsunterzeichnung beginnt, damit das spätere Auftreten bestimmter häufiger Probleme schon durch eine entsprechende Vertragsgestaltung verhindert werden kann.
 
Ich vertrete mittelständische Bau- und Handwerksunternehmen, Einzelunternehmer, Architekten, Ingenieure und selbstverständlich auch den privaten Bauherrn und Auftraggeber. Meine Tätigkeit umfasst dabei neben der baubegleitenden Rechtsberatung insbesondere die Geltendmachung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Vergütungsforderungen, die rechtzeitige Beweissicherung bei mangelhafter Bauleistung und die Geltendmachung bzw. Abwehr von Erfüllungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen außergerichtlich und gerichtlich. Dabei verfüge ich über eine umfassende Erfahrung auch bei der gerichtlichen Vertretung meiner Mandanten.

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