Verkehrsrecht
Ich
berate und vertrete Sie außergerichtlich und gegebenenfalls
auch gerichtlich auf allen Gebieten des Verkehrsrechts,
wie etwa in der Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche
nach einem Verkehrsunfall oder wenn gegen Sie straf- oder
bußgeldrechtlich wegen eines Verkehrsverstosses ermittelt
wird. Ebenso vertrete ich Sie bei Streitigkeiten anlässlich
des Kaufes von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen oder der Reparatur
von Fahrzeugen. Ich vertrete den Kunden, aber auch Autohäuser
und Werkstätten.
Zu
den Tätigkeiten gehört u.a.:
Geltendmachung von Sach- und Personenschäden nach einem
Verkehrsunfall, wie Fahrzeugschaden, Sachverständigenkosten,
Wertminderung, Mietwagen/Nutzungsausfall, Abschleppkosten
etc., Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden.
Bei einem - auch nur teilweisem - Verschulden des Unfallgegners
hat dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Rechtsanwaltes
zu tragen. Die anwaltliche Vertretung erfolgt damit für
den Geschädigten kostenfrei.
Vertretung
in Verkehrsstrafsachen wie Fahren unter Alkohol/Drogen,
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im Straßenverkehr,
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung,
Beleidigung etc.
Vertretung in Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren
wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung,
Rotlichtverstöße oder Vorfahrtsverletzung etc.
Beratung bezüglich Führerscheinentzug/Wiedererteilung
der Fahrerlaubnis, Streitigkeiten mit Ihrer Kaskoversicherung,
etwa bei Wildschaden, grob fahrlässige Herbeiführung
des Schadenereignisses, etc. Streitigkeiten im Zusammenhang
mit dem An- und Verkauf von Fahrzeugen von/an Händler(n)
oder Privatleute(n), Streitigkeiten anlässlich einer
Fahrzeugreparatur.
Seit
1992 habe ich mich auf das Verkehrsrecht spezialisiert.
Im Mai 2006 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
am Main der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
verliehen. Voraussetzung war der Nachweis der langjährigen
intensiven außergerichtlichen und gerichtlichen Beschäftigung
mit sämtlichen Teilgebieten des Verkehrsrechts, einer
zusätzlichen mehrmonatigen Ausbildung mit abschließender
schriftlicher Prüfung unter Examensbedingungen. Da
sich jedes Rechtsgebiet fortentwickelt, besuche ich mehrfach
jährlich Fortbildungsveranstaltungen namhafter Richter,
Fachanwälte, Professoren etc.
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