gericht
   
 

Verkehrsrecht              

Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gegebenenfalls auch gerichtlich auf allen Gebieten des Verkehrsrechts, wie etwa in der Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall oder wenn gegen Sie straf- oder bußgeldrechtlich wegen eines Verkehrsverstosses ermittelt wird. Ebenso vertrete ich Sie bei Streitigkeiten anlässlich des Kaufes von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen oder der Reparatur von Fahrzeugen. Ich vertrete den Kunden, aber auch Autohäuser und Werkstätten.

Zu den Tätigkeiten gehört u.a.:
Geltendmachung von Sach- und Personenschäden nach einem Verkehrsunfall, wie Fahrzeugschaden, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietwagen/Nutzungsausfall, Abschleppkosten etc., Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden. Bei einem - auch nur teilweisem - Verschulden des Unfallgegners hat dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Rechtsanwaltes zu tragen. Die anwaltliche Vertretung erfolgt damit für den Geschädigten kostenfrei.

Vertretung in Verkehrsstrafsachen wie Fahren unter Alkohol/Drogen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, Beleidigung etc.
Vertretung in Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstöße oder Vorfahrtsverletzung etc. Beratung bezüglich Führerscheinentzug/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Streitigkeiten mit Ihrer Kaskoversicherung, etwa bei Wildschaden, grob fahrlässige Herbeiführung des Schadenereignisses, etc. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Fahrzeugen von/an Händler(n) oder Privatleute(n), Streitigkeiten anlässlich einer Fahrzeugreparatur.

Seit 1992 habe ich mich auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Im Mai 2006 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen. Voraussetzung war der Nachweis der langjährigen intensiven außergerichtlichen und gerichtlichen Beschäftigung mit sämtlichen Teilgebieten des Verkehrsrechts, einer zusätzlichen mehrmonatigen Ausbildung mit abschließender schriftlicher Prüfung unter Examensbedingungen. Da sich jedes Rechtsgebiet fortentwickelt, besuche ich mehrfach jährlich Fortbildungsveranstaltungen namhafter Richter, Fachanwälte, Professoren etc.

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